Föderaler Aufbau der Bundesrepublik
- Föderalismus (Bundesstatt) Bundesrepublik Deutschland
- Bündelung der Entscheidungskompetenzen (Zentralstatt)
- Grundgesetzt zerlegt Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern
- Staatsgewalt zwischen den Organen des Bundes und der Länder aufgeteilt (vertikale Gewaltenteilung)
- Gemeinde haben eigenständige Aufgaben zu erfüllen (Kommunale Selbstverwaltung), weiteres Mitglied der Gewaltenverteilung
- Bürgermeister und Gemeinderat sind Teil der Verwaltung und unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes.
- Mit den Verträgen der EU (Europäische Union) ist zwar kein Staat, wirkt aber durch ihre Beschlüsse immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein.
Was ist Föderalismus?
- Föderalismus wird als Organisationsprinzip bezeichnet
- Einzelne Glieder verfügen über eine gewisse Eigenständigkeit und Staatlichkeit
- Sind zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen
- Föderalistischer Staat bezeichnet einen Staat der nach Bundesstaatprinzip aufgebaut ist (der aus Gliedstatten besteht)
- Diese besitzen eine beschränkte Kompetenz
Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
- Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Der Bund ist alleine zuständig z.B. Verteidigung)
- Konkurrierende Gesetzgebung (Die Länder können Gesetze erlassen, wenn der Bund kein eigenes Gesetz erlässt (Bundesrecht bricht Landesrecht) z.B. Arbeitsrecht)
- Ausschließliche Gesetzgebung der Länder (Die Länder sind alleine zuständig z.B. Schule)
Bundesregierung – Kanzler, konstruktives Misstrauensvotum
- Mit dem Misstrauensvotum kann die Opposition den Kanzler und seine Regierung stürzen
- Ist jedoch nur möglich, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages einen neuen Kanzler wählt
- Konstruktives Misstrauensvotum hat nur dann Erfolg, wenn es der oppositionellen Minderheit gelingt, Abgeordnete einer Regierungsfraktion für ihr Vorhaben zu gewinnen.
Bundespräsident, wie wird er gewählt?
- Die Bundesversammlung ist nach Artikel 54 Grundgesetz (GG) das Gremium
- Aufgabe ist es, ein neues Staatoberhaupt zu wählen
- Bundesversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Bundestages und Abgesandte der Länderparlamente zusammen.
- Aktuelle Wahlperiode (17.) 620 Abgeordnete im Bundestag sitzen.
- Landtage stellen die gleiche Anzahl an Wahlleuten, insgesamt gehören der Bundesversammlung 1240 Mitglieder an.
- Bundespräsident ist seit dem 18. März Joachim Gauck
Grundgesetzt (GG) Was ist es, wie wird es geändert?
- Grundgesetzt ist unser Verfassung
- Wichtige Regeln für den Staat und das Zusammenleben der Menschen
- Regeln müssen befolgt werden (z.B. Schulen Krankenhäuser, Gerichte, Behörenden, Bürgerinnen und Bürger)
- Alles Gesetzte müssen das GG beachten.
- Änderungen im Grundgesetzt, benötigt man eine Zweidrittelmehrheit (66%) der Bundestagsabgeordneten müssen zustimmen.
UNO
- United Nations Organization (Organisation der Vereinten Nationen)
- Zusammenschluss von 193 Staaten
- Aufgaben (Sicherung des Weltfriedens, Einhaltung des Völkerrechts, Schutz der Menschenrechten)
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
Gesetzgebung Zustimmungspflichtig und nicht Zustimmungspflichtig
- Bundesgesetze, die nach dem Gesetzbeschluss durch den Deutschen Bundestag auch der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
- Gesetze kommen nur mit einer Mehrheit der Stimmen des Bundesrats zustande. Zurzeit ca. 35 Stimmen
- Einspruchgesetze zunächst derselben Mehrheit um ggf. Vermittlungsausschuss einzuberufen
- Legt der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz ein, so kann die Mehrheit im Deutschen Bundestag zurückgewiesen werden.